Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.09.2026

1. Geltungsbereich und Parteien

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von BuchhaltungsAgent zwischen der Betreiberin und dem Kunden. Kunde ist die juristische oder natürliche Person, die einen Mandanten anlegt. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumenten.

Betreiberangaben werden geladen …

2. Leistung

BuchhaltungsAgent unterstützt die Vorkontierung: Belege und Bankauszüge werden eingelesen, automatisch ausgewertet und zur Prüfung vorgelegt; freigegebene Daten werden als Journal mit den zugehörigen Dateien exportiert. Die Software ersetzt weder eine Buchhaltung noch die Beratung durch einen Treuhänder oder eine Revisionsstelle.

Die automatisch erzeugten Kontierungen sind Vorschläge. Verbindlich wird erst, was der Kunde geprüft und freigegeben hat. Die Prüfung liegt beim Kunden.

3. Zugang, Mandanten und Benutzer

Der Vertrag kommt mit der Registrierung und dem Anlegen eines Mandanten zustande. Der Kunde lädt weitere Benutzer ein und vergibt ihnen je Mandant eine Rolle. Er ist für die Verwaltung seiner Benutzer und für die Vertraulichkeit der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zahl der Benutzer je Mandant kann aus betrieblichen Gründen begrenzt werden.

4. Testphase

Jeder neue Vertragspartner kann BuchhaltungsAgent während 60 Tagen ab dem Anlegen kostenlos und ohne Zahlungsmittel nutzen. Danach bleiben Anmeldung, Einsicht, Korrektur und Löschen offen; neue Uploads und neue Exporte setzen ein Abonnement voraus. Daten werden wegen des Ablaufs der Testphase nicht gelöscht.

5. Preise und Zahlung

Das Abonnement kostet CHF 39 pro Monat und Mandant oder CHF 390 pro Jahr und Mandant, je zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Massgebend ist die Zahl der Mandanten, nicht die Zahl der Benutzer. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Die Leistung ist auf eine übliche Nutzung von rund 300 Belegen je Mandant und Monat ausgelegt; es wird nicht automatisch nachbelastet und nicht gesperrt — bei dauerhaft deutlich höherem Volumen sucht die Betreiberin das Gespräch.

6. Dauer und Kündigung

Das monatliche Abonnement läuft unbefristet und kann von beiden Seiten auf das Ende eines Monats gekündigt werden; das Jahresabonnement auf das Ende der bezahlten Laufzeit. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor dem Ende zu exportieren; danach dürfen sie gelöscht werden.

7. Pflichten des Kunden

  • Er lädt nur Daten hoch, über die er verfügen darf.
  • Er prüft jeden Beleg vor der Freigabe und jeden Export vor der Übergabe an die Buchhaltung.
  • Er hält Zugangsdaten geheim und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich.
  • Er nutzt die Software nicht in einer Art, die den Betrieb für andere beeinträchtigt.

8. Daten des Kunden

Alle vom Kunden eingebrachten Daten bleiben seine Daten. Die Betreiberin bearbeitet sie ausschliesslich zur Erbringung der Leistung und nach den Weisungen des Kunden; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Eine Nutzung der Inhaltsdaten zu eigenen Zwecken, insbesondere zum Training von Modellen, findet nicht statt.

9. Verfügbarkeit

Die Betreiberin bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten und Unterbrüche durch Dritte (Hosting, KI-Dienst, E-Mail-Versand) bleiben vorbehalten und werden, soweit planbar, angekündigt.

10. Haftung

Die Betreiberin haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig — insbesondere für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust und für Schäden aus fehlerhaften Kontierungsvorschlägen, Auswertungen oder Exporten, die der Kunde freigegeben hat. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.

11. Änderungen

Änderungen dieser Bedingungen und der Preise werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Ist er damit nicht einverstanden, kann er auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin.